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Thorsten Frei
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Frage von Franz-Josef S. •

Warum muss wiederholt eine Rentenkommision eingesetzt werden statt sich an unseren europäischen Nachbarn zu orientieren?

Sehr geehrter Herr Frei,

das Durchschnittsentgelt ist der entscheidende Wert bei der Rentenberechnung. Das jährliche Bruttoeinkommen ist nur bis zur RV-Bemessungsgrenze( BBG) für die Rentenberechnung wirksam.

Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen aktuell je 9,3 %. das sind 18,6% von der BBG.

Nach 45 Beitragsjahren erhält der

Rentner 48% ein Bruttodurchschnittsentgeld.

In Österreich erhalt ein Rentner bei nahezu gleichem Brutto ca. 70% mehr Rente,.

bezogen auf 2025 und einem Nettolohn v. 2.870 € in D und 2.986 € in Ö, ergibt

eine Rente von 1.517 € in D und 2.600 € in Ö

In Österreich zahlt der AN 10,26% und der AG 12,5% in die Sozialkasse, das entspricht 22,8 %

in Italien werden sogar 32,8 % in die Sozialkasse gezahlt, sodass im Rentenfall

bei 2.009 €/mon Nettoverdienst 1.690 €/mon an Rente ausgezahlt wird

Dieses ist möglich da Arbeitgeber mehr in die Sozialkasse einzahlen als der Arbeitnehmer.

nachzulesen unter info@buerger-geld.org

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