Setzt sich Ihre Partei für eine Änderung des Art. 33. Absatz 5 GG ein? Z.b. Deckelung von Pensionen auf maximal mögliche Höchstrente + 15%
Alle Werte sind Netto-Werte nach Abzug der Krankenkasse:
Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.
Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.
Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber
dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.
Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.
Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?
Quellen:
Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)
Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung
Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz)
Die von Ihnen genannten Zahlen verdeutlichen, dass es hier eine erhebliche Diskrepanz zwischen verschiedenen Alterssicherungssystemen gibt. Diese Entwicklung sollte aus unserer Sicht offen und sachlich diskutiert werden, ohne vorschnelle Bewertungen, aber mit Blick auf Fairness und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Das bestehende System der Beamtenversorgung beruht auf dem verfassungsrechtlich verankerten Alimentationsprinzip, das besondere Pflichten und Einschränkungen des Beamtenverhältnisses ausgleichen soll. Gleichzeitig ist aber nicht zu übersehen, dass sich die Unterschiede zur gesetzlichen Rente über die Jahre vergrößert haben und zunehmend als ungerecht wahrgenommen werden.
Meine persönliche Haltung ist daher:
Wir müssen die Frage stellen, in welchen Bereichen das klassische Berufsbeamtentum heute noch zwingend erforderlich ist. Aus meiner Sicht sollte die Verbeamtung künftig stärker auf Kernbereiche staatlicher Hoheitsaufgaben konzentriert werden – insbesondere auf Polizei und Justiz, wo besondere Loyalitäts- und Einsatzanforderungen bestehen.
In anderen Bereichen sollte geprüft werden, ob moderne, vergleichbare Beschäftigungsmodelle nicht sinnvoller und gerechter sind. Ziel muss es sein, langfristig mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Akzeptanz im System zu schaffen, ohne die Funktionsfähigkeit des Staates zu gefährden.


