Setzt sich Ihre Partei für eine Änderung des Art. 33. Absatz 5 GG ein? Z.b. Deckelung von Pensionen auf maximal mögliche Höchstrente + 15%
Alle Werte sind Netto-Werte nach Abzug der Krankenkasse:
Der Vergleich eines im median verdienende Angestellten mit 51.600 Euro Brutto-Gehalt zu einem A12-Beamten mit 53.000 Euro Jahresbrutto zeigt, dass der Beamte bereits in angenommenen 40 Jahren aktiver Zeit 384.000 Euro Netto mehr verdient als der Angestellte.
Seine Pension liegt dann 1100 Euro über der Rente des Angestellten.
Bei einem Vergleich eines an der Bemessungsgrenze verdienenden Angestellten (101.000 Euro Brutto) mit einem B3 Beamten (103.000) Euro Brutto steigt der Vorsprung des Beamten gegenüber
dem Angestellten in der aktiven Zeit auf 816.000 Euro.
Die Pension liegt ca. 2100 Euro über der Rente des Angestellten.
Ist das noch eine angemessene Alimentation oder Luxus und spaltet die Gesellschaft?
Quellen:
Verfassungsrang: Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz (GG)
Besoldungswerte: Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)
Renten-Kappung: Deutsche Rentenversicherung
Versorgungsniveau: § 14 BeamtVG (Beamtenversorgungsgesetz)
Sehr geehrter Herr R.,
ich kann Ihr Unbehagen bzgl. möglicher Versorgungsungleichheiten prinzipiell nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann ich jedoch leider Ihre Rechenbeispiele.
Bspw. wird kaum ein nicht-verbeamteter Arbeitnehmer sein gesamtes Erwerbsleben im Medianlohn bestreiten und auch kein Beamter seinen gesamten Dienst in A12 versehen. Selbst wenn: Die von Ihnen genannte Summe von 384.000,- € ergibt sich auch weder aus den von Ihnen beschriebenen Gehaltsdifferenzen über 40 Jahre gerechnet (das wären 56.000,- €) noch aus einem probeweisen Abzug des GKV-Beitrages vom Angestelltenbrutto (oder Netto?), der ohnehin unberücksichtigt ließe, dass der Beamte sich privat versichern muss, wenn auch mit Beihilfe.
Auch aus Ihrem zweiten Rechenbeispiel ergibt sich keine Gehaltsdifferenz über 40 Jahre von 816.000,- €, sondern eine von 80.000,- €.
Ich schlage vor, Sie schreiben mit eine E-Mail an meinen Bundestagsaccount mit Ihrer Herleitung dieser Zahlen.
Unabhängig hiervon kann ich Ihnen versichern, dass ich jedenfalls eine Anhängerin der Bürgerversicherung bin und das derzeitige System von GKV und PKV für hochproblematisch halte. Das scheint Ihr Anliegen aber nur am Rande zu berühren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Carolin Wagner

