
Die Umsetzung der noch offenen Vorhaben des Koalitionsvertrags befindet sich noch in der Planung. Ich kann Ihnen daher noch keine Auskunft zu Zeitplan und nächsten Schritten geben.
Die Umsetzung der noch offenen Vorhaben des Koalitionsvertrags befindet sich noch in der Planung. Ich kann Ihnen daher noch keine Auskunft zu Zeitplan und nächsten Schritten geben.
Grundsätzlich gilt heute in der EU das sogenannte Dublin-Verfahren.
Menschen, die nach Aufnahme durch ein Landesaufnahmeprogramm in Deutschland heimisch geworden sind und sich für die Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit entscheiden, brauchen also nicht mehr vorab eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
In den aktuellen Anwendungshinweisen des BMI ist jede Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz anrechenbar.