Sehr geehrte Frau Stadler, warum haben Sie dem GKV Beitragsstabilisierungsgesetz zugestimmt? Ist Ihnen die Patientenversorgung in Ihrem Wahlkreis unwichtig?
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Sicherstellung einer wohnortnahen, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen Patientenversorgung ist von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Facharztpraxen, die für die Behandlung und Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten eine wesentliche Rolle einnehmen.
Gerade deshalb haben wir die vorgesehenen Regelungen im parlamentarischen Verfahren sehr intensiv diskutiert. Unser Ziel war es, die notwendigen Einsparungen zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung so auszugestalten, dass die ambulante Versorgung weiterhin leistungsfähig bleibt.
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt. Gleichzeitig sind die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte das Defizit der GKV bis zum Jahr 2030 auf rund 40 Milliarden Euro anwachsen. Weitere deutliche Beitragserhöhungen wären aus unserer Sicht weder für Versicherte noch für Arbeitgeber vertretbar. Deshalb war eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz orientiert sich eng an den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Gleichzeitig haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren zahlreiche Änderungen durchgesetzt, um Belastungen für Patientinnen und Patienten sowie für die Versorgung abzumildern.
Gerade im Bereich der ambulanten Versorgung konnten wichtige Verbesserungen erreicht werden:
* Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte bleiben weiterhin entbudgetiert. Zusätzliche Leistungen werden dort auch künftig grundsätzlich vollständig vergütet und nicht durch Budgets begrenzt.
* Die Tarifrefinanzierung wurde auch für den ambulanten Bereich gesichert. Dadurch können Tarifsteigerungen für die Beschäftigten in den Praxen weiterhin refinanziert werden.
* Uns war bewusst, dass insbesondere Hausarztpraxen künftig durch die geplante Stärkung der Primärversorgung zusätzliche Aufgaben übernehmen sollen. Deshalb haben wir uns gegen den neu eingeführten Fixkostendegressionsabschlag ausgesprochen. Leider konnten wir uns an dieser Stelle innerhalb der Koalition nicht durchsetzen. Wir haben jedoch bereits vereinbart, diese Regelung im Rahmen der anstehenden Primärversorgungsreform erneut aufzugreifen und zu überprüfen.
Darüber hinaus konnten wir im parlamentarischen Verfahren weitere wichtige Verbesserungen erreichen. So wurden Belastungen für Versicherte deutlich reduziert, unter anderem durch den Erhalt des Krankengeldes, die Begrenzung der Zuzahlungserhöhungen, höhere Bundesmittel für die Finanzierung der Krankenversicherung sowie Verbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung und bei der Krankenhausfinanzierung.
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist aus unserer Sicht eine notwendige Übergangslösung zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ersetzt jedoch nicht die dringend erforderlichen Strukturreformen, mit denen wir die medizinische Versorgung langfristig sichern und verbessern wollen.
Mit freundlichen Grüßen
Svenja Stadler
