Antwort 27.07.2026 von Fabian Gramling CDU
Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf.
Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf.
Für mich ist entscheidend, dass das Gesamtpaket wirtschaftlichen Aufbruch mit sozialer Sicherheit verbindet.