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Fabian Gramling
CDU
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Frage von Lars B. •

Hallo Herr Gramling, Ihre Fraktion will Bürgerrechte, die sich aus dem Informations-Freiheits-Gesetz ergeben, massiv einschränken. Welches Demokratieverständnis steckt dahinter? Was werden Sie tun?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre kritische Frage und den Hinweis auf den Beitrag der ZEIT. Die dort genannten Beispiele zeigen, dass ein wirksames Informationsfreiheitsrecht ein wichtiger Bestandteil demokratischer Kontrolle ist. Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, Medien und zivilgesellschaftlichen Akteuren, staatliches Handeln nachzuvollziehen und Missstände öffentlich zu machen. Transparenz und Kontrolle gehören für mich zu einer freiheitlichen Demokratie. Zugleich müssen sensible Informationen, Beschäftigte und sicherheitsrelevante Bereiche angemessen geschützt werden.

Bei der Vereinbarung des Koalitionsausschusses handelt es sich bislang um einen politischen Arbeitsauftrag, nicht um einen ausformulierten Gesetzentwurf. Vorgesehen ist, das Informationsfreiheitsgesetz unter Wahrung des Zugangs zu amtlichen Informationen und in Abstimmung mit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weiterzuentwickeln. Diskutiert werden unter anderem ein „berechtigtes Interesse“ als Voraussetzung, eine Beschränkung auf natürliche Personen, ein stärkerer Schutz sensibler Bereiche sowie eine Anpassung der Gebühren.

Die Ziele der Union, wie eine handlungsfähige Verwaltung, der Schutz von Beschäftigten und die Sicherheit Kritischer Infrastruktur, sind grundsätzlich berechtigt. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass das Informationsrecht praktisch leerläuft. Gerade Medien, Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen leisten einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Kontrolle. Pauschale Ausschlüsse, unklare Zugangshürden oder abschreckend hohe Gebühren sehe ich daher kritisch.

Sinnvoller wäre es beispielsweise, bereits herausgegebene Informationen grundsätzlich öffentlich bereitzustellen. Das könnte Behörden entlasten, ohne Kontrollmöglichkeiten einzuschränken.

Einen späteren Gesetzentwurf werde ich deshalb daran messen, ob journalistische und gemeinnützige Arbeit weiterhin wirksam möglich bleibt, Gebühren verhältnismäßig sind und Sicherheitsausnahmen eng begrenzt sowie gerichtlich überprüfbar bleiben. Eine Reform, die Bürgerinnen und Bürger, Medien oder die Zivilgesellschaft faktisch von der Kontrolle staatlichen Handelns ausschließt, würde ich nicht als überzeugende Weiterentwicklung ansehen.

Mit freundlichen Grüßen

Fabian Gramling

Mitglied des Deutschen Bundestags

 

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