Das dafür zuständige Bundesinnenministerium hat diese Woche einen Referentenentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation für die Beamt*innen des Bundes vorgelegt, der noch im parlamentarischen Verfahren beraten werden muss.
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Die Grundlagen für die Vergütungsverhandlungen sind im Bundesrecht festgelegt. Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich deshalb keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.
Eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung bleibt ein zentrales Anliegen.
Um eine wirklich sichere rechtliche Basis für eine Nachzahlung zu haben, plädiere ich dafür, auf ein endgültiges Urteil aus Karlsruhe zu warten – auch wenn ich spätestens seit der jüngsten Entscheidung davon ausgehe, dass es deutlich im Sinne der Bediensteten ausgehen wird. Bis dahin muss die Landesregierung ihre Arbeit machen und eine vernünftige Neuaufstellung der Besoldungsstruktur auf den Weg bringen, damit eine solche Situation gar nicht erst wieder entsteht.
Es wäre aus meiner Sicht ein fundamentaler Fehler, wenn wir zuließen, dass eine Drittstaatsregierung – sei es die der Vereinigten Staaten oder eine andere – direkten Einfluss auf die Anwendung oder Durchsetzung europäischen Rechts erhält