Till Steffen im Niendorfer Gehege bei einer Fahrradtour
Till Steffen
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Frage von Michael Josef P. •

Sehr geehrte Herr MdB Dr. Steffen, wie stehen Sie rechtlich & pol. zum verwaltungsprozessualen sog. "In-Camera-Verfahren" - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten durften ?

https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)

https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall (aus der Vw-gerichtlichen Praxis in Brandenburg)

Tenor
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."

Sehr geehrter Herr MdB Dr. Steffen,
1. halten Sie persönlich (und ggf. Ihr Rechtsausschuss insgesamt) das sog. "In-Camera-Verfahren" für einen rechtsstaatlichen und sehr demokratischen Weg, der auch "Licht ins Dunkle" von verwaltungsprozessualen Fällen bringen kann, die ggf. erhebliche politische Brisanz besitzen ?

2. Würden Sie befürworten und/oder unterstützen, dass "die Politik" aktiv Änderungen am derzeitigen "In-Camera-Verfahren" in Verwaltungsprozessen einleiten/vornehmen sollte, etwa wie folgt ? :

https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_02/359704-359704

MfG
Michael J. P.
Dipl. Bundesbeamter a. D.

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