Sehr geehrte Herr MdB Dr. Steffen, wie stehen Sie rechtlich & pol. zum verwaltungsprozessualen sog. "In-Camera-Verfahren" - um festzustellen, ob Behörden Unterlagen zu Recht geheim halten durften ?
https://de.wikipedia.org/wiki/In-Camera-Verfahren
In-Camera-Verfahren (auf Wikipedia)
https://gerichtsentscheidungen.brandenburg.de/gerichtsentscheidung/5583
Musterfall (aus der Vw-gerichtlichen Praxis in Brandenburg)
Tenor
"Es wird festgestellt, dass die Weigerung der obersten Aufsichtsbehörde, die Akten vollständig und ungeschwärzt vorzulegen, rechtswidrig ist."
Sehr geehrter Herr MdB Dr. Steffen,
1. halten Sie persönlich (und ggf. Ihr Rechtsausschuss insgesamt) das sog. "In-Camera-Verfahren" für einen rechtsstaatlichen und sehr demokratischen Weg, der auch "Licht ins Dunkle" von verwaltungsprozessualen Fällen bringen kann, die ggf. erhebliche politische Brisanz besitzen ?
2. Würden Sie befürworten und/oder unterstützen, dass "die Politik" aktiv Änderungen am derzeitigen "In-Camera-Verfahren" in Verwaltungsprozessen einleiten/vornehmen sollte, etwa wie folgt ? :
https://www.bundestag.de/webarchiv/presse/hib/2015_02/359704-359704
MfG
Michael J. P.
Dipl. Bundesbeamter a. D.
Sehr geehrter Herr P.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Rechtsausschuss formuliert keine gemeinsamen Rechtsauffassungen. In seinen Sitzungen berät er Gesetzentwürfe und Anträge und die Abgeordneten und Fraktionen beraten ihre Positionen hierzu. Ich kann Ihnen daher nur meine Auffassung zum Thema mitteilen.
Zu Ihrer ersten Frage: Ja, ich halte das In-Camera-Verfahren für rechtsstaatlich – aber es ist ein Mindeststandard, kein Optimum. Notwendig ist es, weil die Alternative ein kontrollfreier Raum wäre: Früher konnte eine Behörde Akten unter Berufung auf Geheimhaltung zurückhalten, ohne dass ein Gericht diese Entscheidung inhaltlich überprüfen konnte. Dass heute ein unabhängiger Spruchkörper die gesperrten Unterlagen einsieht und verbindlich über die Rechtmäßigkeit der Geheimhaltung entscheidet, ist ein echter Fortschritt. Und wie Ihr Beispiel zeigt: Diese Kontrolle bleibt nicht folgenlos.
Mit der Frage, ob es einen Änderungsbedarf bei der gesetzlichen Ausgestaltung der in-camera-Verfahren gibt, werden wir uns bei der anstehenden VwGO-Reform befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Till Steffen, MdB

