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Janina Böttger
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Frage von Christian L. •

Sehr geehrte Frau Böttger, sollte sich das Alimentationsprinzip des Beamtenrechts nicht nur auf die Person des Beamten selbst beschränken? Die Alimentierung auch der Familie ist nicht mehr zeitgemäß.

Sehr geehrte Frau Böttger,

eine Neuregelung ersparte den öffentlichen Haushalten laufende Ausgaben (Familien-, Kinderzuschläge über das Kindergeld hinaus etc.), senkte die überbordenden Pensionslasten, diente der Mobilisierung der Partner der Beamten für den Arbeitsmarkt und stellte aus meiner Sicht somit einen Schritt hin zu mehr Einkommens- und Alterssicherungsgerechtigkeit dar.

Zudem sollten in Bereichen, die keine hoheitlichen Aufgaben erfüllen, keine Verbeamtungen mehr durchgeführt und diese nicht zum Zwecke der Erzielung eines Konkurrenzvorteiles benutzt werden.

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Antwort von Die Linke

Sehr geehrter Herr L.,

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Frage. Beamt*innen bekommen in der Regel kein zusätzliches Geld für ihre Familienangehörigen. Das Alimentationsprinzip – eine der „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz, verankert unter anderem in einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 1985 – sieht zwar vor, dass die Besoldung einen angemessenen Lebensunterhalt „für Beamte und ihre Familien" sichern soll. Faktisch hat das aber kaum Auswirkungen.

Nehmen Sie die Beihilfe: Familienangehörige sind nur beihilfeberechtigt, wenn sie eine Einkommensgrenze nicht überschreiten und keinen vorrangigen Anspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Das begünstigt also vor allem Partnerinnen, die nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind – „normal" erwerbstätige Partnerinnen profitieren davon gar nicht. Und da Beamt*innen privat krankenversichert sind, gibt es auch keine beitragsfreie Mitversicherung, wie sie die GKV kennt.

Der einzige Bestandteil der Bezüge, bei dem sich das Alimentationsprinzip tatsächlich familienbezogen niederschlägt, ist der Familienzuschlag – gestaffelt nach Ehe und Kindern, Teil der Besoldung und auch ruhegehaltfähig. Über diesen Zuschlag kann man diskutieren. Nur: Ihn zu streichen oder zu kürzen, würde im Moment schlicht bedeuten, die Besoldung und die Pensionen der Beamt*innen zu senken. Und das in einer Situation, in der die Alimentation von Gerichten bereits wiederholt als nicht amtsangemessen beurteilt wurde.

Als Linke sind wir grundsätzlich nicht dafür, den Staatshaushalt über Kürzungen beim Personal zu sanieren. Die Kolleg*innen im öffentlichen Dienst – verbeamtet oder nicht – sind aus unserer Sicht nicht zu gut bezahlt. Und schon gar nicht wollen wir Menschen durch Leistungskürzungen „für den Arbeitsmarkt mobilisieren". Eine echte Gleichstellungspolitik setzt aus unserer Sicht woanders an: bei guten, gut bezahlten Arbeitsplätzen, bezahlbarer Kinderbetreuung und fairen Aufstiegschancen.

Mit freundlichen Grüßen

Janina Böttger

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