Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Wie Sie bereits erwähnten, enthält der Koalitionsvertrag ein Vorhaben zur Einführung eines Berufsgesetzes für die Osteopathie. Dies ist weiterhin der aktuelle Stand.
Derzeit laufen bereits Gespräche mit den verantwortlichen Verbänden, um gemeinsam die Eckpunkte abzustecken. Da bei der Osteopathie ein Evidenznachweis derzeit noch nicht offiziell nachgewiesen wurde, werden wir auch diesen Gesichtspunkt mitberücksichtigen müssen.
Mir ist bewusst, dass die derzeitige Rechtslage Unklarheiten mit sich bringt.
Die Bundesregierung nimmt die wiederholten Forderungen der Länder nach einem Berufsgesetz für die Osteopathie ebenso wie die Anliegen der Fachverbände und Patienten ernst.
Zu gesundheitspolitischen Anfragen bitten wir Sie sich direkt mit dem Bundesministerium für Gesundheit in Verbindung.
Die von Ihnen angesprochene Beitragsbemessungsgrenze hat in der gesetzlichen Rentenversicherung eine doppelte Funktion: Sie wirkt einerseits als Beitragsgrenze, aber andererseits auch als Leistungsgrenze.