Seit 2016 fordern die Bundesländer ein Berufsgesetz für Osteopathie – warum verweigert die Bundesregierung bis heute eine Regelung, die Patientenschutz und Berufsanerkennung sicherstellen würde?
Sehr geehrte Frau Dr. Machalet,
seit 2016 fordern die Länder einstimmig ein Berufsgesetz für Osteopathie – bisher ohne Umsetzung.
Wie kann es sein, dass akademisch ausgebildete Osteopath:innen mit Masterabschluss ihren Beruf nur mit zusätzlicher Heilpraktikererlaubnis ausüben dürfen, während Heilpraktiker ohne osteopathische Ausbildung osteopathisch tätig sein dürfen? Wo bleibt hier der Patientenschutz?
Die aktuelle Regelung verstößt gegen Art. 12, 3, 14 GG, gegen EU-Recht (Richtlinie 2005/36/EG, Diskriminierungsverbot, Niederlassungsfreiheit) sowie gegen internationale Standards (WHO-Benchmarks 2010, CEN-Standard 16686:2015).
Folgen: Abwanderung qualifizierter Fachkräfte, fehlende Versorgungssicherheit, verpasste Chancen für Prävention und Entlastung des Gesundheitssystems.
Welche konkreten Schritte planen Sie und die SPD, um zeitnah ein Berufsgesetz, gemäß Koalitionsvertrag (!), einzuführen und Patientenschutz wie Berufsanerkennung sicherzustellen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Anna,
vielen Dank für deine Frage. Besonders der Patientenschutz, der durch dieses Gesetzt gewährleistet wird, liegt mir sehr am Herzen.
Wie Sie bereits erwähnten, enthält der Koalitionsvertrag ein Vorhaben zur Einführung eines Berufsgesetzes für die Osteopathie. Dies ist weiterhin der aktuelle Stand. Solche Prozesse benötigen jedoch erfahrungsgemäß etwas Zeit.

