Frage von Josef S. • 09.03.2022

Antwort ausstehend von Peter Ramsauer CSU
Es ist in der Diskussion die Kosten für Netzanschluss, Anschluss-und Netzverstärkung nicht mehr zu 100 Prozent den Anlagenbetreiber*innen anzulasten, sondern über die Netzausbaukosten zu finanzieren.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage sowie der Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages um 200 € entlasten wir die Mitte unseres Landes um über 10 Milliarden Euro.
Die Kernkraftwerke sind auf den Betrieb bis zum Ende ihrer seit Jahren festgelegten Restlaufzeit ausgelegt.