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Christos Pantazis
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Frage von Louise Z. •

Wie wollen Sie im September verhindern, dass durch den Wegfall der Angemessenheitsprüfung das Grundrecht von Zugang medizinischer Versorgung Ihrer Bürger angegriffen wird?

durch das jüngst beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die gesetzliche Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen. Folgen: Wegfall verlässlicher Mindestvergütung, Praxisschließungen, NOCH längere Wartezeiten. Der Entschließungsantrag der im September zur gesetzlichen Korrektur führen soll reicht nicht aus um die psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Ich bin jetzt 20, war schwer krank und werde in den nächsten Jahren wahrscheinlich wieder arbeitsfähig, dank intensiver ambulanter Psychotherapie - sollte diese stoppen oder gekürzt werden, bliebe ich wahrscheinlich mein Leben lang arbeitsunfähig oder würde in die Klinik kommen, das kostet den Staat mehr- verdiene ich keine Hilfe weil ich plötzlich erwachsen bin?Werden Sie sich im September für die Wiedereinführung der Angemessenheitsprüfung für ALLE psychotherapeutischen Leistungen einsetzen? Wie wollen Sie ansonsten den Wegfall der Existenzgrundlage vieler Praxen stoppen?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau Z.,

vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie Ihre persönliche Geschichte so offen schildern. Es freut mich sehr zu lesen, dass Ihnen die ambulante Psychotherapie geholfen hat und Sie die berechtigte Hoffnung haben, wieder dauerhaft am Berufsleben teilnehmen zu können. Ihr Beispiel zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine leistungsfähige psychotherapeutische Versorgung ist - nicht nur für die einzelnen Betroffenen, sondern auch für unsere Gesellschaft insgesamt.

Ihre Sorge, dass sich die Versorgungslage verschlechtern könnte, nehme ich sehr ernst. Für mich steht außer Frage: Der Zugang zu einer bedarfsgerechten psychotherapeutischen Versorgung darf nicht vom Alter der Patientinnen und Patienten abhängen. Auch junge Erwachsene müssen sich darauf verlassen können, zeitnah und verlässlich die Hilfe zu erhalten, die sie benötigen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die bisherige gesetzliche Ausgestaltung der Angemessenheitsprüfung nach § 87 Abs. 2c SGB V geändert. Die gemeinsame Selbstverwaltung bleibt weiterhin verpflichtet, psychotherapeutische Leistungen angemessen zu vergüten. Gleichzeitig ist unbestritten, dass die Streichung der bisherigen gesetzlichen Konkretisierung bei vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erhebliche Verunsicherung ausgelöst hat. Diese Sorgen nehme ich ausdrücklich ernst.

Aus diesem Grund war es mir wichtig, dass die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag beschlossen haben, der die Bundesregierung verpflichtet, unmittelbar nach der Sommerpause weitere Maßnahmen zur Stärkung der psychotherapeutischen Versorgung vorzulegen. Dazu gehören zusätzliche extrabudgetäre Vergütungsregelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, für schwere und komplexe Fälle sowie für dringliche Behandlungen. Zugleich wird die Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert, die rechtlichen Grundlagen einer dauerhaft verlässlichen und auskömmlichen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zu prüfen. Ich halte es für richtig, im Rahmen dieses Prozesses auch die Frage der Angemessenheitsprüfung erneut zu diskutieren. Ob dies am Ende durch eine Wiedereinführung der bisherigen gesetzlichen Regelung oder durch eine andere rechtssichere und tragfähige Ausgestaltung erfolgt, wird Gegenstand der parlamentarischen Beratungen nach der Sommerpause sein. Für mich ist entscheidend, dass am Ende zwei Ziele erreicht werden: Erstens müssen Patientinnen und Patienten weiterhin einen verlässlichen Zugang zu psychotherapeutischer Behandlung haben. Zweitens benötigen psychotherapeutische Praxen wirtschaftlich verlässliche Rahmenbedingungen, damit sie ihre wichtige Arbeit dauerhaft leisten können.

Ich werde mich daher auch im weiteren parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen, dass die berechtigten Anliegen der psychotherapeutischen Profession und der Patientinnen und Patienten gleichermaßen berücksichtigt werden. Denn eine gute psychotherapeutische Versorgung ist keine nachrangige Leistung, sondern ein wesentlicher Bestandteil unseres Gesundheitswesens und eine Investition in die Zukunft vieler Menschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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