Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Otto Fricke
Antwort von Otto Fricke
FDP
• 25.08.2022

ie Energiepreispauschale, in Höhe von 300€ Brutto, fällt unter die Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet: je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt die Besteuerung der Pauschale aus.

Portrait von Olaf in der Beek
Antwort von Olaf in der Beek
FDP
• 29.09.2022

bgeordnetenentschädigungen werden jedoch als sonstige Einkünfte eingestuft. Diese Gruppierung zählt nicht zur begünstigten Gruppe, weshalb Abgeordnete die Energiepreispauschale grundsätzlich nicht erhalten.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 24.08.2022

die Nebeneinkünfte von Abgeordneten sind steuerpflichtig und unterliegen damit auch der Einkommenssteuerpflicht, womit sie qualifiziert sind, die Energiepreispauschale über ihre Nebeneinkünfte geltend zu machen

Portrait von Britta Haßelmann
Antwort von Britta Haßelmann
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 25.05.2023

Erzielen Abgeordnete neben ihrem Mandat weitere bestimmte steuerpflichtige Einkünfte, so kann für diese eine entsprechende Energiepauschale ausgezahlt werden.

Portrait von Ronja Kemmer
Antwort von Ronja Kemmer
CDU
• 16.08.2022

Bezieht ein Arbeitnehmer ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Arbeitsverhältnis besteht

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