Antwort 07.11.2025 von Svenja Schulze SPD
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Sobald diese Vorprüfung abgeschlossen ist, entscheidet der Wahlprüfungsausschuss, ob und in welchem Umfang es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist.
Für uns als SPD ist klar, dass Vertrauen in demokratische Institutionen nur durch Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und klare Verfahren gewahrt werden kann. Die unabhängige Prüfung durch den Wahlprüfungsausschuss ist genau dafür das richtige Instrument.
Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den Neuauszählungs-Einspruch vorrangig.