
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro, die seit September 2022 ausgezahlt wird.
Wir wollen, dass der Teil des Einkommens, den die Bürger aufwenden müssen, um die gestiegenen Energiekosten zu tragen, nicht auch noch vom Staat besteuert wird. Wir wollen deshalb für die Einkommen unterhalb von 30.000/60.000 Euro (alleinstehend/verheiratet) einen Energieentlastungsbetrag (Freibetrag) bei der Einkommensteuer in Höhe von 3.000 Euro sowie zusätzlich 1.000 Euro für jedes Kind für die Jahre 2022 und 2023 pro Haushalt.
Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine betrifft auch uns hier in Deutschland, und gerade der sprunghafte Anstieg der Energiepreise bringt soziale Härten und wirtschaftliche Gefahren mit sich. Im Frühjahr hat die Bundesregierung beschlossen, alle Arbeitnehmer*innen über die Arbeitgeber*innen mit der Energiepauschale zu entlasten. Dies hatte laut Bundesregierung vor allem administrative Gründe. Mit der aktuellen Regelung gibt es keine Möglichkeit, Erwerbslose zu unterstützen.
Die einmalige Prämie von 300 Euro reicht nicht aus, um die Mehrkosten abzufedern. Aus diesem Grund haben sich Bund und Länder auf Details für eine Härtefallhilfe geeinigt, die für Heizöl- und Pelletkund*innen greifen soll.
So gibt es neue Härtefallregelungen mit der Verabschiedung des Bürgergeldes für die Menschen, die kein Geld für das Befüllen ihres Öl- oder LPG-Tanks haben oder ihren Pellet-Vorrat nicht mehr bezahlen können.