Frage von Ernestine D. • 05.02.2024
Antwort ausstehend von Norbert Kleinwächter AfD
Natürlich sollen in einer Garage auch dann Fahrräder etc. in einer Garage stehen dürfen, wenn kein Kraftfahrzeug darunter ist! Dies ist aber nach aktuellem Recht der Fall, weshalb keine Änderung nötig wäre.
Die Grundsteuer stellt damit eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen dar. Uns GRÜNEN ist wichtig, dass die Grundsteuer gerecht ausgestaltet wird.
Das Programm "Förderung genossenschaftlichen Wohnens" (KfW 134) ist nach der Haushaltssperre wieder angelaufen.
Es ist daher davon auszugehen, dass das KfW-Programm 134 bald wieder zur Verfügung stehen müsste.