Frage von Andreas H. • 02.08.2006

Antwort ausstehend von Michael Haberkorn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Guten Tag, Herr Wreege,
Sehr geehrter Herr Tschäng,
nachdem ein bindender Bauvorbescheid erteilt wurde, gibt es im konkreten Fall keine rechtliche Möglichkeit, den Bau der Moschee zu versagen.
Sehr geehrter Herr Tschäng,
Sehr geehrter Herr Estewes,
Zur Ihrer Frage: Wo ist Ihr roter Schal???
Der hängt im Schrank, denn es ist Sommer.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Momper
Sehr geehrter Herr Jünemann,