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(...) von unausgegorenen und übereilten Vorschlägen, Computerspiele mit vermeintlich Gewalt verherrlichenden Inhalten (insbesondere „Ego-Shooter“) zu verbieten oder ihre Nutzung unter Strafe zu stellen, halte ich nichts. (...)


(...) Das Urteil ist an dieser Stelle maßgeblich für den Gesetzgeber. Sollte Jung dennoch einen solchen Befehl geben, richtet er sich gegen unsere verfassungsgemäße Rechtsordnung. Zudem verletzt er die Rechte eines Piloten, der sich nicht strafbar machen darf. (...)

(...) In der vorliegenden Frage geht es ja nicht einfach darum, die Tötung von Menschen abzulehnen oder um Sicherheitsauflagen für Mitbürger. Vielmehr stellt sich die Frage, wer in einem plötzlichen Terrorfall, in dem viele Menschenleben in Gefahr sind, die Entscheidung trifft, ob und ggf. zu wessen Gunsten eingegriffen werden muss und soll. (...)

(...) Die Regelung im Grundgesetz geht meines Wissens vor allem auf die negativen Erfahrungen mit Volksentscheiden in der Weimarer Republik und den Missbrauch dieses Instruments zur Zeit der nationalsozialistischen Diktatur zurück, und ich halte sie auf Bundesebene nach wie vor für angemessen. (...)