
Antwort ausstehend von Katja Wolf BSW

Ihr Anfrage fällt grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
ich habe Ihre Frage nicht ausweichend beantwortet, sondern auf die Vielzahl der Gedenkstätten sowie die verschiedenen Initiativen der Landesregierung im Kontext SED-Unrecht hingewiesen.