Die Corona-Politik muss zwingend aufgearbeitet werden - auch durch einen Untersuchungsausschuss im Bundestag. Einen solchen hat die AfD-Fraktion beantragt (BT-Drucksache 20/3706). Er wurde von allen anderen Fraktionen am 19.04.2023 abgelehnt.
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Alkohol ist in der Tat einer der führenden Risikofaktoren für gesundheitliche Beschwerden. Gerade für junge Menschen birgt der Konsum von Alkohol Gefahren und kann negative körperliche und psychischen Folgen mit sich bringen. Deshalb ist in allen Altersgruppen ein verantwortungsvoller und risikoarmer Umgang mit alkoholischen Getränken von Nöten.
Darüber hinaus haben wir schon 2023 das Blutspendeverbot für queere Männer und trans*-Personen aufgehoben. Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen bei der Blutspende keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien mehr sein.
Derzeit befinden wir uns in Gesprächen zu Änderungen verkehrsrechtlicher Regelungen in Verbindung mit dem CanG.
Derzeit liegt der Grenzwert bei 1,0 ng/ml Blutserum, eine Anpassung des Grenzwerts ist bisher noch nicht erfolgt, dies bedarf eines Gesetzesverfahrens, das wir zeitnah anstreben. Weitere Regelungen gerade zu diesem Thema werden wir darüber hinaus prüfen.