Das Gericht hat auch einen vollständigen Wegfall der Leistungen in bestimmten Fallkonstellation für möglich erachtet und wie folgt formuliert: „Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Absatz 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.” (Randziffer 209).
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Antwort 01.07.2024 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Herbert Reul CDU
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 15.04.2024 von Nils Schmid SPD
Israel hat ein Recht auf Selbstverteidigung. Das geht mit der Verantwortung einher, selbst das Völkerrecht zu achten und die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes in Gaza sicherzustellen. Daran gibt es erhebliche Zweifel, die auch wir klar benennen müssen, wenn wir uns glaubhaft für eine Achtung des Völkerrechts einsetzen wollen.
Antwort 09.04.2024 von Volker Wissing parteilos
Wir lassen alle Fragen im Zusammenhang mit Cannabis prüfen.
Antwort 28.05.2024 von Anke Rehlinger SPD
Im Saarland wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts durch Anpassungen der Besoldungsgesetze bereits umgesetzt.