Antwort 01.04.2026 von Simon Rock BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bei der Berechnung der Mindestalimentation müssen immer standardisierte Fälle herangezogen werden. Und sowohl die Annahme eines 30jährigen Beamten, als auch die Annahme von zwei Kindern widerspricht in keiner Weise den bisherigen verfassungsrechtlichen Maßgaben.