Antwort 15.10.2026 von Stefan Engstfeld BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es gibt keine "Zwei-Klassen-Justiz" in NRW.
Es gibt keine "Zwei-Klassen-Justiz" in NRW.
Wer Personen, die sich am öffentlichen Meinungsbildungsprozess beteiligen, wirksam schützen will, darf den Schutz nicht an formalen oder unscharfen Abgrenzungen scheitern lassen.
Ein wissenschaftlich begleitetes, metapopulationsorientiertes Wolfsmanagement mit klaren wolfsfreien Zonen in besonders konfliktträchtigen Räumen ist daher ökologisch vertretbar, politisch notwendig und langfristig im Interesse sowohl des Naturschutzes als auch der betroffenen ländlichen Räume.