Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden informiert? Ist fast 1 Jahr nach Eingang ohne Az. üblich?
Wie schnell werden - nach Eingang - Aktenzeichen in Ermittlungssachen durch Staatsanwaltschaften in Hessen vergeben und die Antragsstellenden (nach DSGVO & JI-Richtlinie, mitten in laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland nach JI-Richtlinie) darüber informiert?
Ist ein halbes Jahr nach Eingang üblich oder eher nicht?
Wie schnell werden zudem nach Eingang eines Untätigkeitsantrags auf gerichtliche Entscheidung im Bereich der Strafrechtspflege nach EGGVG Aktenzeichen am OLG Frankfurt/M. vergeben. Ist fast 1 Jahr nach Eingang ohne Aktenzeichen (auch nach Auskunftsersuchen d. Betroffenen) üblich?
Am 12.5.25 hatte ich eine ähnliche, bis heute aktuelle Frage bereits dem rechtspolitischen Sprecher der hessischen CDU gestellt, aber keine Reaktion erhalten:
Die rechtspolitische Sprecherin der hessischen SPD wollte sich - so ihr Versprechen vom 22.10.25 - im Justizministerium erkundigen:
Asking for a good friend.
