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In der Abwägung komme ich zu dem Schluss, dass ein solches Verfahren der betroffenen Partei kurz- und mittelfristig womöglich nutzt und ebenso bin ich davon überzeugt, dass gute Politik das notwendige Rezept ist, um den politischen Rändern die Kraft zu nehmen.
Prüfen ja. Verbieten nur auf klarer Rechtsgrundlage.
Ein Parteiverbot ist jedoch keine Frage politischer Zweckmäßigkeit, sondern unterliegt sehr hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Ob diese erfüllt sind, entscheidet am Ende allein das Bundesverfassungsgericht. Deshalb halte ich politische Vorfestlegungen in dieser Frage für falsch.
Warnung vor einer verkürzten Schwarz-Weiß-Malerei