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Nein. Ich werde gegen die vorgesehenen Änderungen nicht stimmen.
Ohne Gegensteuern wäre das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung bis 2030 auf rund 40 Milliarden Euro gestiegen – das hätte einen Gesamtbeitragssatz von 19,3 Prozent bedeutet.
Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um eine Kürzung der Mindestvergütung. Bislang wurden viele psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet. Dieses Volumen hat sich in zehn Jahren auf rund 3,9 Milliarden Euro (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz überführt einen Großteil davon ins reguläre Honorarbudget. Dabei ist ausdrücklich sichergestellt, dass es dadurch nicht zu Honorarverschiebungen zulasten der Psychotherapie kommt, und laufende Behandlungen werden bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet.