Wie stehen Sie zur Abschaffung des Anspruchs auf angemessene Psychotherapie-Vergütung?
Sehr geehrter Herr Zorn, ich bin über das Vorhaben der Bundesregierung bez. dieses Themas erschüttert.
Wussten Sie, dass kurz vor der Schlussabstimmung ein Änderungsantrag eingebracht wurde, der die Streichung von § 87 Abs. 2c Satz 8 und § 87b Abs. 2 Satz 4 SGB V vorsieht? Damit würde der ausdrückliche gesetzliche Anspruch auf eine angemessene Vergütung zeitgebundener psychotherapeutischer Leistungen entfallen.
Ich arbeite als Familienberaterin und verweise immer wieder Kinder und Jugendliche auf eine Psychotherapiestelle. Das Leid ist oft sehr groß, die Familien warten lange auf einen Psychotherapieplatz, die psychischen Störungen chronifizieren sich. Es geht hier um die Zukunft vieler Menschen, vielleicht einer ganzen Generation.
Sorgen Sie bitte dafür, dass der gesetzliche Schutz und eine leistungsgerechte Vergütung für Psychotherapeut:innen im Gesetz verankert bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Françoise G.
Diplom-Psychologin
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und insbesondere für Ihren Blick aus der Praxis als Familienberaterin. Sie schildern sehr eindrücklich, welche Folgen lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz gerade für Kinder und Jugendliche und ihre Familien haben können. Ihre Sorge, dass sich diese Situation weiter verschärfen könnte, nehme ich sehr ernst.
Der Bundestag hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz inzwischen beschlossen. Damit wurde auch die bisherige besondere Angemessenheitsprüfung für die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gestrichen. Hintergrund der Reform ist die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung und das Ziel, die Beitragssätze zu stabilisieren. Gleichzeitig darf eine solche Reform aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass psychotherapeutische Praxen ihre Behandlungskapazitäten reduzieren müssen oder Patientinnen und Patienten noch länger auf notwendige Unterstützung warten.
Deshalb ist mir wichtig, dass die Koalition gemeinsam mit dem Gesetz einen Entschließungsantrag beschlossen hat, der gezielte Nachbesserungen bei der psychotherapeutischen Versorgung vorsieht. Bereits begonnene Therapien sollen über den Jahreswechsel hinaus zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt werden können. Außerdem sollen insbesondere die Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die Versorgung schwer psychisch erkrankter Menschen und als dringlich eingestufte Behandlungen weiterhin besonders abgesichert werden. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen sollen nach der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht werden.
Ich habe bereits vor der Verabschiedung des Gesetzes deutlich gemacht, dass die notwendige Stabilisierung der GKV-Finanzen nicht zulasten von Qualität und Erreichbarkeit der psychotherapeutischen Versorgung gehen darf. An dieser Haltung halte ich fest. Gerade bei Kindern und Jugendlichen können lange Wartezeiten schwerwiegende Folgen haben. Deshalb wird entscheidend sein, die Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen genau zu beobachten und nachzusteuern, wenn sich die Versorgung verschlechtert.
Dass Sie auf diese Risiken aufmerksam machen und dabei Ihre Erfahrungen aus der Beratung von Familien einbringen, ist für die politische Debatte wichtig. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung und eine tragfähige Vergütung der Behandelnden gewährleistet bleiben.
Mit freundlichen Grüßen
Armand Zorn

