Werden sie gegen die Kürzungen der gesetzlich verankerten mindestvergütung für Psychotherapeut:innen stimmen?
Dies könnte für mich lebenswichtig sein und entscheiden, ob ich mir ein zukünftiges Leben In Deutschland vorstellen kann. Als Wahlberechtigte wird es auch über meine Stimme entscheiden.
Sehr geehrte Frau C.,
Zur Klarstellung: Es handelt sich nicht um eine Kürzung der Mindestvergütung. Bislang wurden viele psychotherapeutische Leistungen extrabudgetär vergütet. Dieses Volumen hat sich in zehn Jahren auf rund 3,9 Milliarden Euro (2025) fast verdoppelt. Das Gesetz überführt einen Großteil davon ins reguläre Honorarbudget. Dabei ist ausdrücklich sichergestellt, dass es dadurch nicht zu Honorarverschiebungen zulasten der Psychotherapie kommt, und laufende Behandlungen werden bis zum Abschluss ohne Abzug vergütet.
Ziel ist eine nachhaltige Finanzierung des Gesundheitssystems, ohne den Zugang zu Psychotherapie zu verschlechtern.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Frei

