Ich bewerte dies als verbesserungsbedürftig.
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So ein schlechtes Management von Bundesregierung und Bundesnetzagentur ist fahrlässig: Denn die Leidtragenden sind am Ende die Verbraucherinnen und Verbraucher.

Wir begrüßen das Urteil des EuGH von Anfang September 2021, das der BNA eine größere Unabhängigkeit gegeben werden muss, um sich vom Einfluß durch Wirtschaftsunternehmen und öffentliche Einrichtungen frei zu machen.

Die Aufgabengebiete der Bundesnetzagentur sind sehr umfangreich und lassen sich schwer mit einem pauschalen "mehr oder weniger" zusammenfassen. Dennoch versuche ich gerne einen umfassenden Kurzüberblick zu geben:


Dabei entscheiden die Städte und Gemeinden selbst, in welcher Form und mit welcher Geschwindigkeit sie ihre Gebiete erschließen können. Meiner Kenntnis nach wird auch das Glasfasernetz im Landkreis Waldshut im „open access“ betrieben, d.h. der offene Nutzungszugang gilt auch für Mitbewerber, die sich dann mit dem Netzbetreiber auf ein Nutzungsentgelt einigen müssen.