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Eine Beschränkung des Informationszugangs auf das „berechtigte“ Interesse „natürlicher Personen“ lehne ich ab, denn dies würde faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes bedeuten und die Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft drastisch minimieren. Für eine Abschaffung oder eine Aufweichung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es von mir keine Zustimmung geben.
Ihre Frage, ob ich einer Verkürzung der Bezugsdauer und verpflichtenden Partnermonaten zustimmen werde, kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beantworten.
Es stellen sich technische, organisatorische und auch haushaltsrechtliche Fragen, insbesondere wegen der speziellen Verwaltungsstruktur im Saarland.