Wie rechtfertigen Sie die Fortführung dieser eklatanten Ungleichbehandlung gegenüber Ihren eigenen Beamten im Vergleich zu den bereits elf anderen Bundesländern?
Sehr geehrte Frau Ortleb,
die aktuelle Praxis erzeugt eine massive Ungleichbehandlung im saarländischen Beamtentum: Während der Dienstherr für privat versicherte Kolleginnen und Kollegen völlig selbstverständlich mindestens 50 % der Krankheitskosten übernimmt, verweigert er gesetzlich Versicherten jegliche Unterstützung. Wir müssen die vollen GKV-Beiträge zu 100 % allein tragen.
Das oft vorgeschobene Argument eklatanter Mehrkosten für das Land läuft dabei völlig ins Leere: Da die private Krankenversicherung für die Mehrheit der Beamten im bestehenden System finanziell attraktiver bleibt, würde sich ohnehin nur eine kleine Minderheit (z. B. Beamte mit Vorerkrankungen oder großen Familien) für die pauschale Beihilfe entscheiden. Gleichzeitig fallen diese Personen komplett aus der individuellen Beihilfe heraus, was die Beihilfestellen entlastet. Echte fiskalische Mehrkosten entstehen dem Land kaum, da lediglich Kosten verschoben werden.
MfG
E. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de und Ihre klare Haltung. Zur pauschalen Beihilfe standen wir bereits in der Vergangenheit in Kontakt. Gerne füge ich Ihnen an dieser Stelle meine vorangegangene Antwort bei.
Die Frage nach einer echten Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung von Beamtinnen und Beamten, gerade im Hinblick auf die Einführung einer pauschalen Beihilfe, ist weiterhin ein wichtiges und berechtigtes Anliegen. Sie sprechen zentrale Gerechtigkeitsfragen an, die insbesondere Menschen mit chronischen Erkrankungen, Familien mit mehreren Kindern oder auch Beamtinnen und Beamte in unteren Besoldungsgruppen betreffen.
Die SPD setzt sich auf Bundes- wie auf Landesebene seit langem dafür ein, den öffentlichen Dienst inklusiver und sozial gerechter zu gestalten. Dazu gehört auch, dass niemand durch das Gesundheitssystem von einer Verbeamtung faktisch ausgeschlossen wird. Die sogenannte pauschale Beihilfe kann hierfür ein Baustein sein, wie ihn bereits mehrere Bundesländer mit SPD-Regierungsbeteiligung eingeführt haben.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass das Beamtenrecht und auch die Ausgestaltung der Beihilfe grundsätzlich in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt. Im Saarland werden derzeit verschiedene Wege geprüft, wie bestehende Hürden abgebaut und faire Zugangsbedingungen zum Beamtenverhältnis gewährleistet werden können, auch für gesetzlich Versicherte. Die Umsetzung einer pauschalen Beihilfe ist dabei nicht trivial: Es stellen sich technische, organisatorische und auch haushaltsrechtliche Fragen, insbesondere wegen der speziellen Verwaltungsstruktur im Saarland.
Ich kann Ihnen versichern, dass das Thema innerhalb der SPD auf Landes- wie Bundesebene präsent ist, gerade weil wir der Auffassung sind, dass Fürsorge und Chancengleichheit nicht vom Versicherungsstatus abhängen dürfen. Die Debatte dazu ist allerdings nicht konfliktfrei, auch innerhalb der Beamtenschaft. Der Dialog mit den Gewerkschaften, insbesondere dem Beamtenbund, spielt hierbei eine zentrale Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Josephine Ortleb

