Wer kontrolliert die Gemeinde Metelen bei Missbrauch der kommunalen Selbstverwaktung durch Entscheidung einzelner Personen? Ein nicht sichtbarer Findling an der Friedhofseinfahrt wird nicht entfernt.
Sehr geehrte Frau Schulze-Föcking,
die Gemeinde Metelen könnte ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und zum Schutz vor Schaden weiterer Besucher dieses Parkplatzes den kleinen Findling entfernen, der keine Funktion erfüllt und durch ein Blumenbeet verdeckt wird.
Das kostet nichts. Ist dies ein Beispiel für Bürgernähe oder Förderung von Bürgerengagement durch die CDU? Das ist ein Novum und ein Skandal, das Nichthandeln mit dem Aspekt der komunalwn Selbstverwaltung begründet wird. Das passt nicht zu den Aussagen der CDU im Wahlkampf, indem die Bürgernähe betont wird.
Mit freundlichem Gruss
Detlef F.

Sehr geehrter Herr F.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Anliegen. Es ist gut und wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger auf Missstände hinweisen und damit zur Verbesserung im Alltag vor Ort beitragen möchten.
Die kommunale Selbstverwaltung ist ein hohes Gut. Sie bedeutet zugleich, dass viele Entscheidungen unmittelbar in der Verantwortung der jeweiligen Gemeinde liegen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden. Dort wird Ihr Anliegen unabhängig geprüft und kann gegebenenfalls auch an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Landtags NRW. Gerne können Sie sich auch direkt an mein Büro wenden unter der Nummer 0211 884 2610.
Herzliche Grüße
Ihre Christina Schulze Föcking