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Georg Kippels
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Frage von Regina V. •

Kann das Kindergeld für im europäischen Ausland lebende Kinder gestrichen werden und das Geld stattdessen in Schulen in Deutschland investiert werden?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Da das Kindergeld keine klassische Sozialleistung ist, sondern vielmehr im Rahmen des Steuerrechtes behandelt wird, kann es im Zusammenhang mit der Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) unter bestimmten Voraussetzungen folglich auch dann gezahlt werden, wenn sich Kind oder Eltern oder sogar beide nicht dauerhaft in Deutschland aufhalten.

Der Kindergeldanspruch ist hierbei vom europäischen Recht und zwischenstaatlichen Abkommen abhängig. Somit gibt es hierbei feste Regelungen, die auf Bundesebene ohne Einbezug der europäischen Gesetzgebung nicht ohne weiteres geändert werden können. Selbstverständlich sind wir jedoch darum bemüht, erkennbaren Missständen nachhaltig entgegenzuwirken.

Hinsichtlich deutscher Schulen ermöglicht bereits das -Anfang dieses Jahres beschlossene- Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hohe Investitionen von Bund, Ländern und Kommunen in die Sanierung und Modernisierung unserer Schulen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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