In der Presse werden die hohen Kindergelder für Beamtenkinder gerade veräffentlicht- Warum stellt man nicht einfach nur noch Angestellte beim Land ein um die hohen Kosten zu umgehen.
in Baden-Württemberg ist der Kindergarten wie wir alle wissen gebührenpflichtig.Das Kindergeld ist jedoch bundewsweit einheitlich. Das heißt der Angestellte in Baden-Württemberg auch im öffentlichen Dienst muss mit dem Kindergeld und Steuererleichterungen zurechtkommen. Das heißt treten Sie für ein einheitliches Kindergeld ein, dass die KOsten des Kindergartens zum Beispiel auch deckt, wollen Sie Angestellte und Beamte weiterhin unterschiedlich behandeln. Oder gedenkt der Staat Kosten zu sparen und stellt keine Beamten mehr ein um die Kosten für alle nicht weiter in die Höhe zu treiben?
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte eine Reform des Beamtentums für überfällig. Wir müssen kritisch prüfen, wo der Beamtenstatus wirklich nötig ist. Aber statt pauschaler Rundumschläge braucht es eine sachliche Debatte – mit Respekt vor denen, die täglich für den Staat arbeiten.
Nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt für Beamt*innen das Alimentationsprinzip. Aus ihm folgt die Verpflichtung des Dienstherrn, nicht nur den Beamt*innen amtsangemessenen Unterhalt zu leisten, sondern auch den Bedarf ihrer Familie zu berücksichtigen. Der Familienzuschlag ist kein zweites Kindergeld, sondern der familienbezogene Bestandteil innerhalb der Besoldung von Beamt*innen. Im Gegensatz zum Kindergeld, welches steuerfrei ist, muss der Familienzuschlag versteuert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Hildenbrand

