Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,wie wird sichergestellt, dass das vom BVG gesetze Existenzminimum bei der neuen Grundsicherung nicht unterschritten wird oder Sanktionen nicht in Obdachlosigkeit enden?
Sehr geehrte Frau Heiligenstadt,
vielen Dank für die letzte ausführliche Antwort. Anbei finden Sie die Quellen zu meiner Frage:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2019/11/ls20191105_1bvl000716.html
https://www.der-paritaetische.de/themen/sozialpolitik-europa-klima/armut-und-grundsicherung/
https://www.gegen-hartz.de/news/brgergeld-neue-grundsicherung-tabelle-zeigt-alle-unterschiede-ab-2026
https://tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/wir-schlagen-alarm.html
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage zur neuen Grundsicherung. Für mich als Sozialdemokratin stellt die Kabinettseinigung zur neuen Grundsicherung einen zugegebenermaßen schweren Kompromiss dar. Wir mussten in den Koalitionsverhandlungen viele Zugeständnisse machen, konnten jedoch auch wichtige Verbesserungen durchsetzen, die eine fairere und individuellere Unterstützung ermöglichen.
Im nun anstehenden parlamentarischen Verfahren, in dem die Grundsicherung behandelt wird, setzen wir uns dafür ein, dass Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen besonders geschützt werden und entsprechende Hilfsangebote erhalten.
So ist ein zentraler Erfolg der SPD, dass der Kooperationsplan der Bürgergeldreform bestehen bleibt. Dieser stellt sicher, dass die Zusammenarbeit zwischen Leistungsbeziehenden und Jobcentern auf Augenhöhe erfolgt. Durch diesen Plan wird ein konkreter, an die individuellen Bedürfnisse angepasster Weg zur Integration in den Arbeitsmarkt festgelegt. Gleichzeitig wird der Vorrang der Arbeitsvermittlung gestärkt, ohne die individuelle Situation zu vernachlässigen, insbesondere bei der Qualifizierung für eine langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt.
Betreffend Ihrer Frage zu den Leistungskürzungen muss gesagt werden, dass das Bundesverfassungsgerichts 2019 grundsätzlich darüber geurteilt hat, dass sowohl Mitwirkungspflichten wie ein Wegfall von existenzsichernden Leistungen als zulässig angesehen werden, sofern beide das Ziel verfolgen, Betroffene in Arbeit zu vermitteln. Wenn Leistungsberechtigte bewusst eine konkrete und zumutbare Möglichkeit zur existenzsichernden Einkommenserzielung nicht nutzen, kann in diesen Fällen das nicht ausgeschöpfte eigene Arbeitspotential ähnlich wie erzieltes Einkommen oder vorhandenes Vermögen als ein Grund für eine fehlende Bedürftigkeit gewertet werden.
Dennoch ist klar, dass wir als Sozialdemokraten uns für ein Sozialsystem einsetzen, das nicht auf Bestrafung setzt, sondern hilfsbedürftige Menschen weiterhin wirksam schützt.
So konnte sich die Sozialministerin Bärbel Bas im Bundeskabinett damit durchsetzen, dass Betroffenen, die nach drei versäumten Terminen von der vollständigen Streichung der Leistungen betroffen sind, eine persönliche Anhörung angeboten wird, um die Gründe für den Abbruch des Kontakts zu klären – insbesondere bei Menschen mit gesundheitlichen oder psychischen Einschränkungen. Außerdem soll selbst bei der vorübergehenden Streichung von Leistungen, die Miete direkt an die Vermieter weitergezahlt werden. In diesem Zusammenhang wollen wir auch die aufsuchende Sozialarbeit weiter stärken.
In den kommenden Gesetzesverhandlungen gilt es sicherzustellen, dass die Grundsicherung weiterhin diejenigen unterstützt, die Hilfe brauchen – mit Existenzsicherung, Teilhabe und Chancen durch Qualifizierung und Vermittlung in Arbeit. Wir wollen, dass der Sozialstaat dort Schutz bietet, wo er gebraucht wird und dabei immer die individuellen Lebenssituationen der Menschen und ihrer Familien berücksichtigt.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Frauke Heiligenstadt

