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Isabel Cademartori
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Frage von Harry W. •

Gibt es einen Grund, warum die SPD die Streichung eines Pflichtanwalts für Geflüchtete abgeschafft hat? Ist dies überhaupt verträglich mit dem Grundgesetz?

Sehr geehrte Frau Cademartori,
heute früh dachte ich zunächst, ich hätte etwas falsch verstanden, aber offenkundig haben nach der Abstimmung im Bundestag künftig Geflüchtete keinen Rechtsschutz und keinen Pflichtanwalt mehr.
Das ist in meinen Augen schlicht unfassbar und widerspricht allem, was ich bisher in Sachen Demokratie für möglich gehalten hätte.
Geben Sie mir zumindest ein paar Argumente, warum die SPD in dieser Weise abgestimmt hat! Bitte lassen Sie dabei Argumente in der Art von "Fraktionsdisziplin" weg. Die hat in der Frage von Menschenrechten (um die es hier geht!) nichts verloren!
Ich will einfach nur versuchen zu vestehen, warum eine einstmal stolze demokratische Partei sich auf eine solche Weise selbst verzwergt.
Mit freundlichen, wenngleich unverständlichen Grüßen
Harry W.

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Antwort von SPD

Für uns ist klar: Jeder Mensch hat Anspruch auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren.

Die bisherige Regelung hat in der Praxis häufig zu langen Verzögerungen geführt. Deshalb wurde sie geändert, um Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Das bedeutet aber nicht, dass Geflüchtete rechtlos gestellt werden.

Der Zugang zu rechtlichem Beistand bleibt weiterhin möglich, etwa über Verfahrenspfleger oder anwaltliche Unterstützung im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe. Der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz bleibt durch Grundgesetz und internationales Recht geschützt.

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