Dr. Thorsten Rudolph
Thorsten Rudolph
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Frage von Klaus Peter L. •

Setzen Sie sich dafür ein, dass die Aufnahmezusage an Afghan:innen, die die Bundeswehr in Afghanistan unterstützt haben, umgehend erfüllt wird?

Sehr geehrter Herr Rudolph,
ich wohne in Waldesch, also in Ihrem Wahlkreis.
Meine Frage an Sie ist: Setzen Sie sich dafür ein, dass die Aufnahmezusage an Afghan:innen, die die Bundeswehr in Afghanistan unterstützt haben, umgehend erfüllt wird?
Um Ihnen ein Besipiel zu geben, um welche Menschen es sich dabei handelt, die zurzeit vergebens in Pakistan auf eine Einreisegenehmigung warten, nenne ich Ihnen das von K. Sie war Richterin und ist mit ihrer Familie seit 11 Monaten in Pakistan. Im Sommer wurde ihr Mann von der pakistanischen Polizei verhaftet und nach Afghanistan abgeschoben - seitdem ist sie allein mit ihren vier kleinen Kindern.
Das Beispiel wurde von der Kinderrechtsorganisation Terre des Hommes ausgewählt. Insofern können Sie davon ausgehen, dass es zutreffend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Peter L.

Dr. Thorsten Rudolph
Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr L.,

entschuldigen Sie bitte die späte Antwort! Ja, ich setze mich dafür ein, dass die von Deutschland erteilten Aufnahmezusagen gegenüber Afghaninnen und Afghanen eingehalten werden. Ich stehe dazu auch in Kontakt mit entsprechenden Hilfsorganisationen.

Kurz zum Hintergrund: Deutschland hat in den vergangenen Jahren mehr als 36.000 besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen aufgenommen, darunter Ortskräfte, Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger, Journalistinnen und Journalisten sowie deren Familien. Ende Januar 2026 hielten sich noch rund 1.310 Personen mit ursprünglich erteilter Aufnahmezusage in Pakistan und Afghanistan auf. Davon entfielen 449 auf das Bundesaufnahmeprogramm, 160 auf das Ortskräfteverfahren, 60 auf die Menschenrechtsliste sowie 641 auf das Überbrückungsprogramm. Rund 70 Prozent der Betroffenen sind Frauen und Kinder.

Sowohl unsere sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder als auch die SPD-Fraktion haben gegenüber dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt wiederholt deutlich gemacht, dass unserer Auffassung nach alle Personen mit Aufnahmezusage auch tatsächlich von Deutschland aufgenommen werden müssen – und zwar unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem der vier Programme. Das gebietet unserer Ansicht nach unsere Verantwortung für die bedrohten Menschen. Es ist auch Teil unseres Selbstverständnisses als eines verlässlichen internationalen Akteurs: Wenn die Bundesrepublik Deutschland Zusagen macht, dann müssen diese auch eingehalten werden.

Das Bundesinnenministerium hat bisher bestätigt, dass Personen, die eine rechtsgültige Aufnahmezusage haben – nach Abschluss eines Sicherheitsinterviews – nach Deutschland kommen können. Gestützt auf die Urteile des OVG Berlin zählt das BMI allerdings nur Begünstigte des Bundesaufnahmeprogramms zu dieser Gruppe, da nur diese Personen eine Aufnahmezusage nach § 23 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz besitzen.

Alle anderen afghanischen Staatsbürger:innen in Pakistan besitzen Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 Aufenthaltsgesetz, die die Gerichte bislang nicht eindeutig als Verwaltungsakt und somit rechtlich bindend anerkennen. Politisch konnte bisher nur für die Ortskräfte die grundsätzliche Zusicherung des BMI erreicht werden, dass die in Aussicht gestellten Aufnahmen tatsächlich stattfinden. Allerdings wurden zahlreichen Ortskräften die ursprüngliche Aufnahmezusage inzwischen aberkannt. Im Dezember 2025 wurden zudem bei rund 700 Personen aus der Menschenrechtsliste und dem Überbrückungsprogramm die Aufnahmezusagen pauschal widerrufen. Gegen diese Entscheidungen sind in vielen Fällen gerichtliche Verfahren anhängig. 

Für die SPD-Bundestagsfraktion bleibt klar, dass das abgegebene Versprechen für die Gesamtgruppe der afghanischen Staatsbürger:innen mit Aufnahmezusage eingehalten werden muss. Wenn eine Aufnahme in Deutschland rechtlich nicht möglich sein sollte, muss zumindest eine sichere alternative Lösung für die Betroffenen gefunden werden. Dafür setzen wir uns als Fraktion und ich mich persönlich weiterhin ein.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement in dieser schwierigen Debatte. Die angesprochenen Fragen bewegen viele Menschen – und sie bleiben Gegenstand intensiver politischer Arbeit. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt, für alle Betroffenen eine gute Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Rudolph

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