Wie wird künftig Transparenz bei Betrieblicher Altersversorgung und Riesterrente gewährleistet? Muss ich erst mit Anwaltskosten zum Arbeitsgericht?
Mein Arbeitgeber aus dem Sozialbereich hat 2005 eine betriebliche Altersversorgung eingeführt. Die soll mir jetzt ausgezahlt werden. Dabei ergibt sich eine Verzinsung von skandalösen 1,13%. Wenn ich privat eine Rentenversicherung abgeschlossen hätte, hätte der Garantiezins in 2005 für die gesamte Laufzeit bei 2,75% gelegen. Für mich macht das einen Schaden von über 7.000 € aus. Dem Vernehmen nach ist die Absicherung über einen Verein (DUK e.V.) gelaufen, den ein Versicherungsmakler aus Würzburg gegründet hat. Die Altersversorgung selbst ist durch den Verein bei einer Versicherung abgeschlossen. Aber auf dem Weg dahin soll besagter Makler 4% Provision bekommen, was die niedrige Rendite erklären würde. Weder der Verein noch der Arbeitgeber wollen die Geldflüsse offenlegen. Und wenn man vorher über die 4% aufgeklärt worden wäre, hätte einem der gesunde Menschenverstand gleich gesagt, dass das Schwindel ist.
Sehr geehrter Herr H.,
wir als Linke sind grundsätzlich der Meinung, dass Finanz- und Versicherungsprodukte nicht auf Provisionsbasis verkauft werden sollten und stehen - auch aufgrund der von Ihnen geschilderten Probleme - für eine Stärkung der öffentlichen Rente, die durch Betriebsrenten nur ergänzt werden sollte. Ich bitte aber um Verständnis, dass es mir gesetzlich verboten ist in Einzelfällen rechtlich zu beraten. Insofern müssten Sie für Ihren konkreten Fall tatsächlich anwaltliche Beratung oder eine Beratungsstelle wie die der Verbraucherzentralen konsultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Görke

