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Carsten Brodesser
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Frage von Bernd H. •

Wie wird künftig Transparenz bei Betrieblicher Altersversorgung und Riesterrente gewährleistet? Muss ich erst mit Anwaltskosten zum Arbeitsgericht?

Mein Arbeitgeber aus dem Sozialbereich hat 2005 eine betriebliche Altersversorgung eingeführt. Die soll mir jetzt ausgezahlt werden. Dabei ergibt sich eine Verzinsung von skandalösen 1,13%. Wenn ich privat eine Rentenversicherung abgeschlossen hätte, hätte der Garantiezins in 2005 für die gesamte Laufzeit bei 2,75% gelegen. Für mich macht das einen Schaden von über 7.000 € aus. Dem Vernehmen nach ist die Absicherung über einen Verein (DUK e.V.) gelaufen, den ein Versicherungsmakler aus Würzburg gegründet hat. Die Altersversorgung selbst ist durch den Verein bei einer Versicherung abgeschlossen. Aber auf dem Weg dahin soll besagter Makler 4% Provision bekommen, was die niedrige Rendite erklären würde. Weder der Verein noch der Arbeitgeber wollen die Geldflüsse offenlegen. Und wenn man vorher über die 4% aufgeklärt worden wäre, hätte einem der gesunde Menschenverstand gleich gesagt, dass das Schwindel ist.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

 

ihr Fall betrifft genau die Webfehler und Unzulänglichkeiten der Riester-Rente, die das vom damaligen SPD-Arbeitsminister Walter Riester grundsätzlich zwar gut gemeinte, aber schlecht gemachte Produkt so in Verruf gebracht hat und nun im Verlauf der Auszahlungen zu großer Enttäuschung bei den betroffenen Anlegern führt, wie bei Ihnen. Schon seit mehreren Jahren haben wir als Union dem vormaligen Finanzminister Olaf Scholz, wie auch der folgenden Ampel-Regierung und nun dem jetzigen Bundesfinanzminister Lars Klingbeil Korrekturen zur Riester-Rente vorgelegt, die diese Fehler beheben sollen und die Rendite steigern, sei es u.a. die Beitragsgarantie oder auch die Provisionsfrage. Leider wurde dies von Seiten auch unseres jetzigen Koalitionspartners noch nicht aufgegriffen. Da wir aber noch am Anfang der Legislaturperiode stehen, hoffe ich, dass wir im Rahmen der Rentendiskussion endlich weiterkommen. 

Bezüglich der Betriebsrente liegt mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz II seit einigen Tagen der Gesetzentwurf vor, der nun im parlamentarischen Verfahren zu Verbesserungen in der Durchführung, Transparenz und Verbreitung führen soll. Von daher gehe ich auch hier davon aus, dass wir Lösungen bei der betrieblichen Rente finden, die diese einfach, kostengünstig und transparent als zusätzlichen Baustein zur Alterssicherung stärkt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Brodesser

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