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Kay Gottschalk
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Frage von Bernd H. •

Wie wird künftig Transparenz bei Betrieblicher Altersversorgung und Riesterrente gewährleistet? Muss ich erst mit Anwaltskosten zum Arbeitsgericht?

Mein Arbeitgeber aus dem Sozialbereich hat 2005 eine betriebliche Altersversorgung eingeführt. Die soll mir jetzt ausgezahlt werden. Dabei ergibt sich eine Verzinsung von skandalösen 1,13%. Wenn ich privat eine Rentenversicherung abgeschlossen hätte, hätte der Garantiezins in 2005 für die gesamte Laufzeit bei 2,75% gelegen. Für mich macht das einen Schaden von über 7.000 € aus. Dem Vernehmen nach ist die Absicherung über einen Verein (DUK e.V.) gelaufen, den ein Versicherungsmakler aus Würzburg gegründet hat. Die Altersversorgung selbst ist durch den Verein bei einer Versicherung abgeschlossen. Aber auf dem Weg dahin soll besagter Makler 4% Provision bekommen, was die niedrige Rendite erklären würde. Weder der Verein noch der Arbeitgeber wollen die Geldflüsse offenlegen. Und wenn man vorher über die 4% aufgeklärt worden wäre, hätte einem der gesunde Menschenverstand gleich gesagt, dass das Schwindel ist.

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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Schilderung Ihrer dramatischen Situation. Ich kann Ihre Situation gut nachvollziehen. Jedoch muss ich Sie an dieser Stelle darüber informieren, dass wir als Parteien bzw. gewählte Parlamentarier keine Rechtsberatung durchführen dürfen. In diesem Sinne würde ich Ihnen raten einen Anwalt zu kontaktieren, um Ihr Anliegen zu klären. 

Für etwaige zusätzliche Informationen möchte ich Sie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion 20/14329 aufmerksam machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Kay Gottschalk

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Für etwaige zusätzliche Informationen zum Status und Entwicklung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland möchte ich Sie auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion der letzten Legislaturperiode 20/14622 aufmerksam machen.

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