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Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben.


Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.

Eine weitere Beteiligung in Form eines laufenden Beitragszuschusses, der unabhängig von konkreten Krankheitsaufwendungen zu erbringen wäre, ist mit diesem System nicht vereinbar. An diesen Grundfesten wollen wir als CSU-Fraktion nicht rütteln.