Wie hoch sind die jährlichen Ausgaben für die Beamten-Versorgung im Bund? Krankengeld, Orts-, Verheirateten- und Kinder-Zuschläge, Pensionszahlungen?
Bekommen Beamte bei Krankheit unbefristet 100 % ihres Gehalts?
Hintergrund ist die Nachricht über eine Beamtin (Lehrerin in Duisburg), die 16 Jahre lang ihr volles Gehalt bekommen hat, ohne eine einzige Unterrichts- bzw. Arbeitsstunde geleistet zu haben.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/regional/nordrheinwestfalen/wdr-krankgeschriebene-lehrerin-muss-nach-16-jahren-erstmals-zum-amtsarzt-100.html.

Sehr geehrte Frau P.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Beamtenversorgung. Die aktuellen Zahlen entnehmen ich dem „Achten Versorgungsbericht der Bundesregierung“ vom 25. Juli 2025, der hier abrufbar ist. Die letzten verfügbaren Daten stammen aus dem Jahr 2023: Insgesamt wurden für die Versorgung 17,8 Milliarden Euro aufgewendet. Davon entfielen
- 6,8 Mrd. Euro auf Empfänger:innen aus dem unmittelbaren Bundesbereich (Beamt:innen, Soldat:innen, Richter:innen),
- 3,3 Mrd. Euro auf Beamt:innen des Bundeseisenbahnvermögens,
- 6,7 Mrd. Euro auf Beamt:innen bei den Postnachfolgeunternehmen sowie
- 0,9 Mrd. Euro auf sonstige Bundesbereiche.
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Ausgaben – etwa nach Krankengeld oder anderen Leistungen – liegt uns nicht vor.
Zu Ihrem konkreten Anliegen: Da es sich um eine Landesbeamtin handelt, sollten Sie sich besser an die Landesregierung NRW wenden. Grundsätzlich gilt jedoch: Der Staat trägt nach Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamt:innen. Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Aufgabenerfüllung des Staates und unterliegen im Gegenzug erhöhten Pflichten. Dafür sichert der Staat ihr Wohlergehen durch die Übernahme von Krankheitskosten und die Gewährleistung des Lebensunterhalts.
Das beamtenrechtliche Fürsorgeverhältnis ist ein wichtiger Baustein unseres Gemeinwesens. Es garantiert nicht nur die Handlungsfähigkeit des Staates, sondern auch die Absicherung der Beschäftigten. Missbrauchsfälle sind zwar extrem selten, werden aber konsequent geahndet, um den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gerecht zu werden und die Interessen der Steuerzahler:innen zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen,
Armin Grau