Portrait von Daniela Ludwig
Daniela Ludwig
CSU
87 %
27 / 31 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Maria S. •

Guten Tag, warum gibt es bei Beamten den Familienzuschlag noch? Sind deren Kinder mehr wert als unsere? Auch der Zuschlag wenn man heiratet ist nicht zeitgemäß. Die Gesetze müssen dringend geändert we

Portrait von Daniela Ludwig
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau S.,

die Besoldung von Beamtinnen und Beamten folgt aus einem durch die Verfassung, Gesetzgebung und Rechtsprechung entstandenem besonderen Rechtsverhältnis. Danach begründet sich die verfassungsrechtlich garantierte Alimentation aus dem besonderen Treueverhältnis des Beamten gegenüber dem Staat: Der Dienstherr muss den Beamten und seine Familie dafür lebenslang so auskömmlich besolden, dass dieser rechtlich und wirtschaftlich abgesichert ist, damit er dem Dienstherrn seine volle Arbeitskraft zur neutralen Erfüllung gemeinwohlorientierter Aufgaben zur Verfügung stellen kann. Im Gegenzug darf der Beamte für seine Belange nicht streiken und muss insbesondere gesetzliche Einschränkungen seiner Handlungsfreiheit in Kauf nehmen. 

Das bedeutet aber auch, dass es eine Rolle spielt, ob Beamtinnen und Beamte alleinstehend sind oder Kinder haben. Der Besoldungsgesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Frage, wie er dem Alimentationsprinzip gerecht werden will. Er könnte allen – also auch den alleinstehenden - Beamtinnen und Beamten eine Grundbesoldung gewähren, die bereits die Bedarfe von Familien mit Kindern in voller Höhe abdeckt. Das wäre allerdings sehr teuer. Deshalb wird die Grundbesoldung regelmäßig niedriger bemessen und durch gezielte familienbezogene Leistungen ergänzt.

Nach dem geltenden Besoldungsrecht des Bundes ist der – pauschal gewährte – Familienzuschlag der Stufe 1 ein Bestandteil der Besoldung und damit Teil des alimentativen Gesamtkonzepts. Er wird neben verheirateten auch verwitweten, geschiedenen und solchen Beamten gewährt, die z. B. als Alleinerziehende ein Kind mit in ihre Wohnung aufgenommen haben. 

Insofern zielt der Familienzuschlag der Stufe 1 in seiner heutigen Ausprägung keineswegs darauf ab, ein bestimmtes Familienmodell zu fördern oder zu honorieren. Seine Fortführung in der bisherigen Form ist andererseits aber auch nicht zwingend.

Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags. 

Mit freundlichen Grüßen

Daniela Ludwig

 

 

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Daniela Ludwig
Daniela Ludwig
CSU