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Maria-Lena Weiss
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Frage von Maria S. •

Guten Tag, warum gibt es bei Beamten den Familienzuschlag noch? Sind deren Kinder mehr wert als unsere? Auch der Zuschlag wenn man heiratet ist nicht zeitgemäß. Die Gesetze müssen dringend angepasst w

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf ein Thema, das bei vielen Menschen Fragen aufwirft.

Die Regelungen zum Familienzuschlag im Beamtenrecht basieren auf dem sogenannten Alimentationsprinzip: Der Staat verpflichtet sich, seinen Beamten eine amtsangemessene Versorgung zu gewähren – dazu zählt auch eine Unterstützung, wenn sie verheiratet sind oder Kinder haben. Das ist Teil eines historisch gewachsenen Systems, das sich bewusst von der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht unterscheidet, der alle anderen Arbeitnehmer unterliegen.

Gleichwohl ist richtig: Gerechtigkeit muss sich auch im Empfinden der Bevölkerung widerspiegeln. Die Regelungen müssen meines Erachtens immer wieder auf den Prüfstand gestellt und an gesellschaftliche Realitäten angepasst werden. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass einzelne Gruppen bevorzugt behandelt werden – gerade in einem System, das vom Vertrauen in die Ausgewogenheit unserer sozialen Ordnung lebt.

Als CDU/CSU-Bundestagsfraktion stehen wir für eine Politik, die Leistung anerkennt, Familien stärkt und für Gleichwertigkeit sorgt – ohne neue Ungleichheiten zu schaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Maria-Lena Weiss

 

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