Heute wurde im Presseclub auf WDR über Wirtschaftskrise und Sozialkosten diskutiert. Welche Kosten genau zählen zu den Sozialkosten im Bundeshaushalt?
Fallen darunter auch die Pensionen für Beamte, Sozialleistungen wie Gesundheitsfürsorge für Beamte (Krankenversorgung: Arzt- und Arzneikosten, Behandlungen, OPs etc, Weiterzahlung des Gehalts..), Pensionszahlungen? Falls nein: Wo werden diese Kosten verbucht/aufgelistet? Und falls ja: wie hoch sind diese im Jahr 2023 und 2024 gewesen? Oder können Sie mir eine Informationsquelle dazu nennen? Ist es üblich, dass Beamte im Krankheitsfall ihr volles Gehalt unbefristet weiter erhalten?
Da Sie Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales sind, hoffe ich auf Ihre Antwort und danke Ihnen im voraus dafür.

Zu den Sozialausgaben zählen in erster Linie die großen Bereiche der gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie weitere Leistungen der sozialen Sicherung. Diese machen zusammen den größten Teil des Bundeshaushalts aus. Die Beamt:innenversorgung, also Pensionen sowie die Beihilfen zu Krankheitskosten von Beamt:innen, gehört nicht zu diesen Sozialausgaben, sondern wird im Bundeshaushalt unter dem Einzelplan des jeweiligen Ressorts (z. B. Innenministerium, Finanzministerium) gesondert ausgewiesen. Entsprechend finden sich diese Kosten nicht im Sozialetat. Eine Übersicht bietet der Bundeshaushalt selbst, den Sie online im Haushaltsplan des Bundesministeriums der Finanzen einsehen können. Dort sind für jedes Jahr die Ausgaben für Versorgung und Beihilfen aufgeführt. Zum Krankheitsfall von Beamt:innen: Anders als bei Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft erhalten Beamt:innen im Krankheitsfall weiter ihre vollen Bezüge, es gibt keine zeitliche Begrenzung der Lohnfortzahlung. Das ist Teil des beamtenrechtlichen Fürsorgeprinzips.
Grundsätzlich teile ich jedoch die Auffassung der Ministerin Bärbel Bas, dass auch Beamt:innen, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Dadurch ließe sich die Grundlage unserer Rentenkassen dauerhaft stärken. Es ist sinnvoll, die Gesamtheit der Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzubeziehen und die bestehenden Sondersysteme schrittweise zu überwinden. Darüber hinaus ist es ungerecht, dass Arbeitnehme:rinnen und Beamt:innen bei gleichem Arbeitsentgelt später sehr unterschiedliche Altersbezüge erhalten.
Mit Blick auf den Bundeshaushalt: Wenn Sie sich für die konkreten Zahlen der Jahre 2023 und 2024 interessieren, empfehle ich Ihnen die detaillierten Übersichten im Haushaltsplan des Bundesministeriums der Finanzen, abrufbar unter: www.bundeshaushalt.de/DE/Bundeshaushalt-digital/bundeshaushalt-digital.html