Angemessener Mindestlohn in der EU

Das Europäische Parlament hat am 14. September 2022 namentlich über einen Gesetzentwurf zur Einführung eines angemessenen Mindestlohns in allen Mitgliedstaaten abgestimmt. Die EU strebt damit an, die soziale Gerechtigkeit und die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie den Erhalt eines hohen Beschäftigungsniveaus zu fördern.

Der Gesetzentwurf wurde mit 505 Stimmen angenommen. 92 Abgeordnete stimmten dagegen und 44 Abgeordnete enthielten sich. Von den deutschen Abgeordneten stimmten insgesamt 73 für den Gesetzesentwurf und zehn dagegen.

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Dafür gestimmt
73
Dagegen gestimmt
10
Enthalten
7
Nicht beteiligt
6
Abstimmungsverhalten von insgesamt 96 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Christine AndersonChristine AndersonID Dagegen gestimmt
Portrait von Rasmus AndresenRasmus AndresenGrüne/EFA Dafür gestimmt
Portrait von Katarina BarleyKatarina BarleyS&D Dafür gestimmt
Gunnar BeckID Dagegen gestimmt
Portrait von Nicola BeerNicola BeerRE Enthalten
Portrait von Hildegard BenteleHildegard BenteleEVP Dafür gestimmt
Portrait von Lars Patrick BergLars Patrick BergEKR Nicht beteiligt
Portrait von Stefan BergerStefan BergerEVP Dafür gestimmt
Portrait von Gabriele BischoffGabriele BischoffS&D Dafür gestimmt
Portrait von Michael BlossMichael BlossGrüne/EFA Dafür gestimmt
Portrait von Damian BoeselagerDamian BoeselagerGrüne/EFA Dafür gestimmt
Portrait von Karolin Braunsberger-ReinholdKarolin Braunsberger-ReinholdEVP Dafür gestimmt
Portrait von Patrick BreyerPatrick BreyerGrüne/EFA Dafür gestimmt
Bild M. BuchheitMarkus BuchheitID Dagegen gestimmt
Portrait von Udo BullmannUdo BullmannS&D Dafür gestimmt
Portrait von Delara BurkhardtDelara BurkhardtS&D Dafür gestimmt
Portrait von Martin BuschmannMartin Buschmannfraktionslos Dafür gestimmt
Portrait von Reinhard BütikoferReinhard BütikoferGrüne/EFA Dafür gestimmt
Portrait von Daniel CasparyDaniel CasparyEVP Dafür gestimmt
Portrait von Anna CavazziniAnna CavazziniGrüne/EFA Dafür gestimmt
Özlem DemirelÖzlem DemirelGUE/NGL Dafür gestimmt
Anna Deparnay-Grunenberg (2023) in StuttgartAnna Deparnay-GrunenbergGrüne/EFA Nicht beteiligt
Portrait von Christian DoleschalChristian DoleschalEVP Dafür gestimmt
Portrait von Lena DüpontLena DüpontEVP Dafür gestimmt
Portrait von Christian EhlerChristian EhlerEVP Dafür gestimmt

In der Europäischen Sozialcharta sind die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als Grundsatz verankert, um sozialen Schutz zu ermöglichen. Außerdem sollen der Zugang zur Beschäftigung gewahrt und Armut trotz Erwerbstätigkeit verhindern werden.

Ein angemessener Mindestlohn würde nicht nur für mehr Fairness und für die Verringerung sozialer Ungleichheiten sorgen, sondern außerdem zu mehr wirtschaftlichem und sozialem Fortschritt führen.

Aktuell sind viele Arbeitnehmer:innen von Armut betroffen. Bei einem wirtschaftlichen Abschwung sind angemessene Mindestlöhne essentiell, da Personen im Niedriglohnsektor den Folgen der Rezession am stärksten ausgesetzt sind und gleichzeitig eine wichtige Rolle bei der wirtschaftlichen Erholung spielen. Die Gehälter mancher dieser Arbeitnehmer:innen befinden sich unter Mindestlohnniveau, da geltende Vorschriften teilweise nicht eingehalten werden. Betroffen sind vor allem Frauen, junge Menschen, Alleinerziehende und landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Angesichts dessen soll der Mindestlohnschutz für Arbeitnehmer:innen verbessert werden. Sie sollen Zugang zu einer wirksamen und unparteiischen Streitbeilegung haben sowie über die Rechtsbehelfsmechanismen informiert werden, damit sie ihren Anspruch auf Rechtsmittel wahrnehmen können.

Die Richtlinie greift dabei allerdings nicht in die Freiheit der Mitgliedsstaaten ein, da kein konkreter Mindestlohn vorgeschrieben wird. Die Mitgliedsstaaten sollen lediglich darauf achten, dass der ausgezahlte Mindestlohn angemessen ist - also würdige Lebensbedingungen zulässt. Für die Beurteilung der Angemessenheit des Mindestlohns eines Landes gibt es in der Richtlinie verschiedene Kriterien und Indikatoren1. Außerdem werden Mitgliedsstaaten, in welchen für weniger als 80% der Erwerbstätigen ein Tarifvertrag gilt, dazu aufgefordert Pläne zu erstellen, um den Prozentanteil zu erhöhen. Des Weiteren soll darauf geachtet werden, gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen Unternehmen zu erhalten.

Der Gesetzentwurf wurde mit 505 Stimmen angenommen. 92 Abgeordnete stimmten dagegen und 44 Abgeordnete enthielten sich. Von den deutschen Abgeordneten stimmten insgesamt 73 für den Gesetzesentwurf und zehn dagegen.


1 Die Mitgliedstaaten können zwischen international üblichen Indikatoren und/oder den auf nationaler Ebene verwendeten Indikatoren wählen. Die Bewertung könnte sich auf die Höhe des Bruttomindestlohns bei 60 % des Bruttomedianlohns,die Höhe des Bruttomindestlohns bei 50 % des Bruttodurchschnittslohns oder die Höhe des Nettomindestlohns bei 50 % oder 60 % des Nettodurchschnittslohns stützen. Die Bewertung könnte auch auf Referenzwerten beruhen, die mit auf nationaler Ebene verwendeten Indikatoren verbunden sind, wie etwa dem Vergleich des Nettomindestlohns mit der Armutsgrenze und der Kaufkraft von Mindestlöhnen.