Die Formulierung, eine Partei sei „unser politischer Gegner“, ist als politische Wertung im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung zu verstehen – nicht als formeller Statusakt des Verfassungsorgans Bundestag gegenüber einer Partei.
Letztlich wurde dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der CDU/CSU und der AfD selbst(!) beschlossen.
Der Entschließungsantrag ist kein Instrument der Ausgrenzung, sondern ein politisches Signal. Ihn als verfassungsrechtlichen Akt umzudeuten, verzerrt die Wirklichkeit und trägt nicht zur sachlichen Klärung bei.
Es handelt sich dabei um einen Entschließungsantrag, also um eine politische Willensbekundung des Parlaments ohne unmittelbare rechtliche Bindungswirkung und ohne Änderung bestehender Gesetze
Sehr geehrter Herr K.,
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