Was berechtigt den Bundestag, als Verfassungsorgan, beschliessen zu lassen, dass die AFD "unser" Gegner ist? Was klare Ausgrenzung der im Art 21 Abs 1 GG garantierten Chancengleichheit der AFD ist!
Herr Ramelow
Was,wenn es nicht um Kommunikation im Bundestag,sondern um Kommunikation des Bundestages geht?Darf dieser das GG verletzen?
Legt man verfassungsrechtlichen Maßstäbe an,offenbaren sich in jüngster Zeit deutliche verfassungsrechtliche Problemfälle im Bundestag.
Konkret betrifft meine Frage den Entschließungsantrag zur Migration,der am 28. Januar 2025 beschlossen wurde.
In dem Antrag heißt es nämlich:
„Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren...Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern UNSER politischer Gegner.“
Der Bundestag hat also tatsächlich beschlossen,dass die AfD „UNSER“ politischer Gegner, d.h. der politische Gegner des Bundestages als Verfassungsorgan, ist!
https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/
Warum wurde dieser Antrag, der der AFD die im Art 21 Abs 1 GG garantierte Chancengleichheit abspricht, zugelassen? Steht der BT über dem GG?
Der von Ihnen angesprochene Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion stammt aus der vergangenen Wahlperiode, wurde mit knapper Mehrheit angenommen und von der Fraktion Die Linke ausdrücklich abgelehnt. Ich selbst war zu diesem Zeitpunkt kein Mitglied des Bundestages. Ihn als „Beschluss des Bundestages gegen eine Partei“ zu interpretieren, ist sachlich falsch und juristisch unzutreffend.
Ein Entschließungsantrag berechtigt den Bundestag zu nichts im Sinne einer rechtlichen Ausgrenzung. Er ist keine Gesetzgebung, kein Verwaltungsakt und keine verfassungsrechtliche Maßnahme, sondern eine politische Willensbekundung ohne Rechtswirkung. Er greift weder in die Parteienfreiheit noch in die Chancengleichheit nach Artikel 21 des Grundgesetzes ein und entfaltet insbesondere keinerlei Wirkung gegenüber einer Partei selbst. Weder wird jemand ausgeschlossen, noch werden Rechte entzogen oder eingeschränkt. Verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Nur das Bundesverfassungsgericht kann in einem förmlichen Verfahren feststellen, ob eine Partei verfassungswidrig ist und welche Konsequenzen daraus folgen. Der Bundestag hat dafür weder die Kompetenz noch die Möglichkeit. Politische Mehrheiten können keine verfassungsrechtlichen Statusfragen entscheiden.
Das schließt nicht aus, dass politische und gesellschaftliche Kritik notwendig ist. Wenn Parteien demokratische Grundwerte in Frage stellen, etwa durch Relativierung historischer Verantwortung, Angriffe auf unabhängige Medien und Gerichte oder durch ausgrenzende und menschenfeindliche Rhetorik, dann muss das klar benannt werden. Diese Kritik ist Teil demokratischer Auseinandersetzung, keine staatliche Sanktion.
Kurz gesagt: Der Entschließungsantrag ist kein Instrument der Ausgrenzung, sondern ein politisches Signal. Ihn als verfassungsrechtlichen Akt umzudeuten, verzerrt die Wirklichkeit und trägt nicht zur sachlichen Klärung bei.

