Was berechtigt den Bundestag, als Verfassungsorgan, beschliessen zu lassen, dass die AFD "unser" Gegner ist? Was klare Ausgrenzung der im Art 21 Abs 1 GG garantierten Chancengleichheit der AFD ist!
Frau Lindholz,
Was,wenn es nicht um Kommunikation im Bundestag,sondern um Kommunikation des Bundestages geht?Darf dieser das GG verletzen?
Legt man verfassungsrechtlichen Maßstäbe an,offenbaren sich in jüngster Zeit deutliche verfassungsrechtliche Problemfälle im Bundestag.
Konkret betrifft meine Frage den Entschließungsantrag zur Migration,der am 28. Januar 2025 beschlossen wurde.
In dem Antrag heißt es nämlich:
„Die AfD nutzt Probleme, Sorgen und Ängste, die durch die massenhafte illegale Migration entstanden sind, um Fremdenfeindlichkeit zu schüren...Deshalb ist diese Partei kein Partner, sondern UNSER politischer Gegner.“
Der Bundestag hat also tatsächlich beschlossen,dass die AfD „UNSER“ politischer Gegner, d.h. der politische Gegner des Bundestages als Verfassungsorgan, ist!
https://verfassungsblog.de/anfrage-bundestag-informationhandeln/
Warum wurde dieser Antrag, der der AFD die im Art 21 Abs 1 GG garantierte Chancengleichheit abspricht, zugelassen? Steht der BT über dem GG?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zunächst ist wichtig zu unterscheiden: Der Bundestag ist ein Verfassungsorgan, besteht aber aus Abgeordneten und Fraktionen, die politische Bewertungen vornehmen dürfen. Ein Entschließungsantrag ist rechtlich keine Gesetzesänderung und er entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung. Er stellt eine politische Positionierung einer parlamentarischen Mehrheit dar.
Die Formulierung, eine Partei sei „unser politischer Gegner“, ist daher als politische Wertung im Rahmen der parlamentarischen Auseinandersetzung zu verstehen – nicht als formeller Statusakt des Verfassungsorgans Bundestag gegenüber einer Partei. Der Bundestag hat damit weder Rechte der Alternative für Deutschland entzogen noch ihre Teilnahme an Wahlen oder parlamentarischen Verfahren eingeschränkt.
Unabhängig davon erlaube ich mir den Hinweis, dass die AfD diesem Antrag ja auch zugestimmt hat und ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht Mitglied des Bundestagspräsidiums war.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB

